Indiz

Indiz

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In|diz [ɪn'di:ts̮], das; -es, -ien (bes. Rechtsspr.):
Umstand, der auf einen bestimmten [im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zu beweisenden] Sachverhalt schließen lässt:
das Urteil stützt sich nur auf Indizien; der Kurssturz ist ein deutliches Indiz für die Verunsicherung der Anleger.
Syn.: Hinweis.

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In|diz 〈n.; -es, -zi|en〉
1. 〈Rechtsw.〉 Tatsache, die eine Straftat nicht unmittelbar erweist, aber auf diese schließen lässt
2. 〈allg.〉 Tatsache, die auf das Vorhandensein einer anderen schließen lässt
● für eine Verurteilung reichten die \Indizien nicht aus [<lat. indicium „Anzeichen, Beweis“]

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In|diz , das; -es, -ien [lat. indicium = Anzeige, Anzeichen]:
1. <häufig Pl.> (Rechtsspr.) Umstand, der mit Wahrscheinlichkeit auf einen bestimmten Sachverhalt, vor allem auf die Täterschaft einer bestimmten Person schließen lässt; be- od. entlastender Umstand:
ein ausreichendes I.;
das Urteil stützt sich auf -ien.
2. (bildungsspr.) Anzeichen für etw.; symptomatisches Merkmal, an dem sich ein Zustand, eine Entwicklung ablesen, erkennen lässt:
die Art der Wolkenbildung ist ein sicheres I. für einen bevorstehenden Wetterumschwung.

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Indiz
 
[lateinisch »Anzeige«, »Anzeichen«] das, -es/...zi|en,  
 1) allgemein: Anzeichen, symptomatisches Merkmal, an dem sich ein Zustand, eine Entwicklung erkennen lässt.
 
 2) Recht: im Prozess eine erwiesene Tatsache, aus der in Schlussfolgerung der Beweis für eine andere, nicht unmittelbar beweisbare Tatsache abgeleitet wird. (Indizienbeweis)
 

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In|diz, das; -es, -ien [lat. indicium = Anzeige, Anzeichen]: 1. <häufig Pl.> (Rechtsspr.) Umstand, der mit Wahrscheinlichkeit auf einen bestimmten Sachverhalt, vor allem auf die Täterschaft einer bestimmten Person schließen lässt; be-, auch entlastender Tatumstand: ein ausreichendes I.; Ein Auto, das in Augsburg gestohlen worden ist, gilt als ein I. für die geplante Befreiung des Terroristen (Augsburger Allgemeine 14. 2. 78, 17); das Urteil stützt sich auf -ien. 2. (bildungsspr.) Anzeichen für etw.; symptomatisches Merkmal, an dem sich ein Zustand, eine Entwicklung ablesen, erkennen lässt: die Art der Wolkenbildung ist ein sicheres I. für einen Wetterumschwung; Der jüngste Höhenflug des Goldpreises ist ein deutliches I. für die allgemein herrschende Unsicherheit (Presse 16. 2. 79, 13); Die unwirtliche Arbeitsumgebung ist ein weiteres I. für den schleichenden Verfall der Hochschulen (Woche 17. 11. 97, 22).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Indiz — Indīz (Indizĭum, lat.), Indizienbeweis, s. Anzeige …   Kleines Konversations-Lexikon

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  • Indiz — das Indiz, ien (Mittelstufe) Tatsache, die mit Wahrscheinlichkeit auf einen bestimmten Sachverhalt schließen lässt Beispiel: Die Anklage beruht nur auf Indizien. das Indiz, ien (Aufbaustufe) geh.: Zeichen von etw., was in Zukunft kommen wird… …   Extremes Deutsch

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  • Indiz — In·diz [ɪn diːts] das; es, In·di·zi·en [ diːtsi̯ən]; 1 meist Pl, Jur; etwas, das darauf hindeutet, dass jemand ein Verbrechen begangen hat <die Indizien sprechen gegen jemanden; jemanden aufgrund von Indizien verhaften, verurteilen> || K :… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Indiz — In|diz 〈n.; Gen.: es, Pl.: di|zi|en〉 oV 1. Tatsache, die auf das Vorhandensein einer anderen schließen lässt 2. Tatsache, die eine Straftat nicht unmittelbar erweist, aber auf diese schließen lässt [Etym.: <lat. indicium »Anzeichen, Beweis«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

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